9.9.2025

Mythos oder Wahrheit?

Mythos oder Wahrheit: Ich werde das in meine Vorsorge eingezahlte Geld ohnehin nie bekommen.
Ein Satz, den man oft hört – doch stimmt er wirklich?

Tatsächlich ist das Schweizer Vorsorgesystem genau darauf ausgelegt, dass Sie im Ruhestand finanziell abgesichert sind. Das Geld, das Sie und Ihr Arbeitgeber in die Pensionskasse einzahlen, ist zweckgebunden für Ihre Altersvorsorge – und steht Ihnen im Pensionsalter als monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung zur Verfügung.

Was oft vergessen geht:
Auch bei Invalidität oder im Todesfall sichern Ihnen bzw. Ihren Angehörigen diese Einzahlungen Leistungen in Form von Renten oder Kapitalleistungen.
Und: Unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei Wohneigentum oder Selbstständigkeit) kann das Geld sogar vorzeitig bezogen werden.