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14.4.2026
Mythos: Ein Jobwechsel schadet meiner Altersvorsorge
Ein Jobwechsel wirft oft Fragen zur eigenen Altersvorsorge auf. Häufig wird angenommen, dass sich ein Stellenwechsel negativ auf das angesparte Vorsorgeguthaben auswirkt. Tatsächlich bleibt dieses jedoch vollständig erhalten. Beim Austritt aus einer Pensionskasse wird das Altersguthaben als sogenannte Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Das bereits angesparte Vorsorgekapital geht somit nicht verloren. Was jedoch häufig unterschätzt wird: Je nach Vorsorgelösung können sich Leistungen, Sparbeiträge oder versicherte Löhne unterscheiden. Ein Stellenwechsel bietet daher eine gute Gelegenheit, die eigene Vorsorgesituation zu überprüfen und allfällige Vorsorgelücken frühzeitig zu erkennen.