Mythos oder Wahrheit?

Mythos oder Wahrheit: Die zweite Säule gilt für alle

Viele nehmen an, dass die berufliche Vorsorge BVG, also die zweite Säule, für jede Person automatisch gilt. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Die zweite Säule ist in der Schweiz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch, die ein Mindesteinkommen von aktuell CHF 22’680 (Stand 2025) pro Jahr erzielen. Wer ein Einkommen unter dieser Schwelle hat, ist in der Regel nicht über die Pensionskasse versichert.

Selbstständige sind in der beruflichen Vorsorge freiwillig oder gar nicht versichert, sofern sie keine Angestellten haben. Für sie gilt es, alternative Vorsorgelösungen zu prüfen. Dies bedeutet: Nicht jede Person ist automatisch in der beruflichen Vorsorge BVG versichert. Gerade Menschen mit Teilzeitstellen, tieferen Einkommen oder Selbstständige sollten sich bewusst mit ihrer Vorsorgesituation auseinandersetzen. Eine frühzeitige und individuelle Planung hilft, später gut abgesichert zu sein.